GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten mittelständische Unternehmen individuell und umfassend, angefangen bei der Gründung und Gestaltung ihrer Unternehmen über den Rahmen der laufenden Gesellschaftsführung bis zur Neuordnung im Zusammenhang mit Reorganisationen oder Generationswechsel.

Auch beim Kauf oder Verkauf von Einheiten oder bei der Auflösung und Liquidation stehen wir an Ihrer Seite.

 

Unser Team von Spezialisten steht Ihnen bei allen Fragen interdisziplinär zur Verfügung. So sind außer den gesellschaftsrechtlichen Aufgaben gleichermassen steuerrechtliche und arbeitsrechtliche sowie aufenthaltsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung.

Unsere Mandanten vertrauen darüber hinaus auf unsere unternehmerische Expertise bei ihren Entscheidungen sowie unsere Unterstützung im Rahmen des Verhandlungsmanagements. Unsere Beratung orientiert sich auf Ihre speziellen Zielsetzungen mit innovativen, pragmatischen und rechtssicheren, effizienten Lösungen.